Der IS ist in Deutschland nach dem Vereinsgesetz verboten (seit 2014). Damit ist das Zeigen seiner Symbole und

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Rechtliche Einordnung des IS und seiner Taten in Deutschland. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/islamischer-staat-20/rechtliche-einordnung-des-is-und-seiner-taten-in-deutschland