Der Begriff der Pressefreiheit trat in Deutschland das erste Mal 1774 auf, in Anlehnung an die britische Pressepraxis. Die so genannte »Bundesakte« von 1815, die die Verfassung des Deutsches Bundes darstellte, legte die unabhängige Arbeit und die Rechte der Autoren und

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Quellenangabe
Brockhaus, Pressefreiheit. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/journalismus/pressefreiheit