Zu den wichtigsten Verpflichtungen der Thora zählt das Gebot, männliche Neugeborene am achten Tag nach der Geburt an ihrer Vorhaut zu beschneiden. Die Beschneidung wird als religiöse Familienfeier in der Synagoge von einem eigens hierzu ausgebildeten, sogenannten Mohel durchgeführt. Durch die Beschneidung wird der Bund mit Gott symbolisch und sichtbar bekräftigt.

Ein jüdischer Junge erreicht im Alter von 13 Jahren, ein jüdisches Mädchen im Alter von 12 Jahren Volljährigkeit in religiösem Sinne, die sogenannte Religionsmündigkeit. Der Eintritt in die religiöse Mündigkeit

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Quellenangabe
Brockhaus, Leben mit 613 Ge- und Verboten. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/judentum/leben-mit-613-ge-und-verboten