Der Menschenrechtsbegriff bezog sich ursprünglich nur auf Individuen, die vor Übergriffen des Staates geschützt werden sollten. Dazu gehören liberale Freiheitsrechte, politische Partizipationsrechte und soziale,

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Quellenangabe
Brockhaus, Individuelle oder Gruppenrechte. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/menschenrechte/individuelle-oder-gruppenrechte