Die Menschenrechte sind Teil des Völkerrechts, also der für die Staatengemeinschaft gültigen Gesetze. Die Menschenrechte werden als gemeinsam zu erreichendes Ideal verstanden und als Norm, an

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Quellenangabe
Brockhaus, Verbindlichkeit. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/menschenrechte/verbindlichkeit