Schleichwerbung
Schleichwerbung bezeichnet eine nicht genehmigte oder nicht vertraglich vereinbarte Werbung für
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Schleichwerbung im Fernsehen
Für die Zuschauer sind Werbeblöcke eindeutig von Fernsehsendungen abzugrenzen. Verdeckte, bezahlte
(11 von 64 Wörtern)Schleichwerbung in Printmedien
Das Mediengesetz (MedG) besagt, dass bezahlte Werbeanzeigen, die dem redaktionellen Design
(11 von 58 Wörtern)Schleichwerbung im Internet
Auch im Internet müssen redaktionelle Inhalte und Werbung eindeutig voneinander getrennt werden. Auch hier muss Werbung mit »Anzeige« oder einem ähnlich lautenden Wort gekennzeichnet
(24 von 162 Wörtern)Mitwirkende
Quellenangabe
Brockhaus,
Schleichwerbung.
http://brockhaus.at/ecs/julex/article/schleichwerbung