Schleichwerbung bezeichnet eine nicht genehmigte oder nicht vertraglich vereinbarte Werbung für

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Schleichwerbung im Fernsehen

Für die Zuschauer sind Werbeblöcke eindeutig von Fernsehsendungen abzugrenzen. Verdeckte, bezahlte

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Schleichwerbung in Printmedien

Das Mediengesetz (MedG) besagt, dass bezahlte Werbeanzeigen, die dem redaktionellen Design

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Schleichwerbung im Internet

Auch im Internet müssen redaktionelle Inhalte und Werbung eindeutig voneinander getrennt werden. Auch hier muss Werbung mit »Anzeige« oder einem ähnlich lautenden Wort gekennzeichnet

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Mitwirkende

  • Nicole Nüttgens
Quellenangabe
Brockhaus, Schleichwerbung. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/schleichwerbung