Auch im Internet müssen redaktionelle Inhalte und Werbung eindeutig voneinander getrennt werden. Auch hier muss Werbung mit »Anzeige« oder einem ähnlich lautenden Wort gekennzeichnet

(24 von 162 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Schleichwerbung im Internet. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/schleichwerbung/schleichwerbung-im-internet