Aufgaben und Befugnisse
Die wichtigsten Befugnisse des Sicherheitsrats ergeben sich aus den Kapiteln VI und VII der UN-Charta.
Kapitel VI befasst sich mit der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten. Hierzu kann der
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Mitwirkende
Quellenangabe
Brockhaus,
Aufgaben und Befugnisse.
http://brockhaus.at/ecs/julex/article/sicherheitsrat/aufgaben-und-befugnisse