Die wichtigsten Befugnisse des Sicherheitsrats ergeben sich aus den Kapiteln VI und VII der UN-Charta. 

Kapitel VI befasst sich mit der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten. Hierzu kann der

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Aufgaben und Befugnisse. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/sicherheitsrat/aufgaben-und-befugnisse