Als Staatsangehörigkeitsrecht bezeichnet man das Rechtsgebiet, das die Zuordnung von Menschen

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Grundprinzipien des Staatsangehörigkeitsrechts

Im Staatsangehörigkeitsrecht gibt es zwei grundlegende Prinzipien, das Abstammungsprinzip und das Geburtsortsprinzip. 

Abstammungsprinzip bezeichnet den Grundsatz, nach dem die Staatsangehörigkeit durch die

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Erlangung der Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht

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Erwerb durch Geburt

Traditionell gilt in Deutschland, entsprechend seiner Geschichte als Auswanderungsland, das Abstammungsprinzip. Die deutsche Staatsangehörigkeit erhält demnach, wer von deutschen Eltern abstammt. Nach heute geltendem Recht erwirbt man die Staatsangehörigkeit auf diese Weise, wenn man eine deutsche Mutter oder einen

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Erwerb durch Einbürgerung

Die wichtigste weitere Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, besteht darin, sich einbürgern zu lassen. Dafür muss man eine Reihe von Voraussetzungen

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Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

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Ausbürgerung

Als Ausbürgerung bezeichnet man den Entzug der Staatsangehörigkeit gegen den Willen

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Verlust aufgrund eigener Handlungen

Normalerweise verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit durch Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit. Das gilt aber nicht, wenn die

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Doppelte Staatsangehörigkeit

Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist in den meisten Staaten nicht erwünscht, weil man sicher sein will, dass Staatsangehörige des eigenen Landes sich in erster Linie diesem verbunden fühlen. Sie schafft

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Staatsangehörigkeitsrecht in Österreich

In Österreich ist das Staatsbürgerschaftsgesetz die wichtigste Rechtsquelle. Dieses folgt dem

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Staatsangehörigkeitsrecht in der Schweiz

Die wichtigste Rechtsquelle in der Schweiz ist auf Bundesebene das Bürgerrechtsgesetz. Auch das

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Staatsangehörigkeitsrecht. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/staatsangehörigkeitsrecht