Das Strafrecht ist eigentlich ein Teil des öffentlichen Rechts, wird aber aufgrund seiner großen praktischen Bedeutung und einiger

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Abgrenzung von anderen Rechtsgebieten. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/strafrecht/abgrenzung-von-anderen-rechtsgebieten