Das Gericht meint im weiteren Sinn den Vorgang der Rechtsprechung, im engeren Sinn die für die Rechtsprechung zuständige Einrichtung, in der Richter Urteile nach geltenden Gesetzen fällen.

Die Stellung der Rechtspflege und

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Quellenangabe
Brockhaus, Gericht. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/gericht