Strafrecht dient dem Schutz von Rechtsgütern. Rechtsgüter sind Güter, die für den Einzelnen und die Allgemeinheit besonders

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Sinn des Strafrechts und Zwecke der Strafe. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/strafrecht/sinn-des-strafrechts-und-zwecke-der-strafe