Usbekistan ist eine präsidiale Republik. Der für fünf Jahre direkt vom Volk gewählte Präsident ist Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Die Gesetzgebung ist Aufgabe des Zweikammerparlaments. Der Präsident kann das Parlament auflösen und selber Gesetze vorschlagen. Er ernennt die Regierung, die vom Ministerrat unter Vorsitz des Ministerpräsidenten gebildet wird. Usbekistan wurde

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/usbekistan/politik-und-recht