Als Verfassungswirklichkeit werden die tatsächlichen Gegebenheiten eines Staates bzw. eines politischen Systems bezeichnet.

Dabei kommt es vor, dass die Gesetze eines Staates Rechte und Pflichten der Staatsorgane (Staatsoberhaupt, Regierung, Parlament usw.) formulieren (»Norm«), die tatsächliche politische Wirklichkeit (»Praxis«) davon aber abweicht. 

Ein Beispiel ist Großbritannien. Dem Staatsoberhaupt, also der

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Mitwirkende

  • Norbert Abt
Quellenangabe
Brockhaus, Verfassungswirklichkeit. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/verfassungswirklichkeit