Völkerrechtssubjekt
Völkerrechtssubjekt ist die Bezeichnung für einen Träger von Rechten und Pflichten,
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Traditionell anerkannte Völkerrechtssubjekte
Darüber hinaus werden von den meisten Staaten drei andere international Handelnde, die keine Staaten sind, als Völkerrechtssubjekte anerkannt:
Der Heilige Stuhl ist die Leitungsgewalt der katholischen Kirche.
(28 von 186 Wörtern)Internationale Organisationen
Völkerrechtssubjekte sind außerdem internationale Organisationen, die von Staaten durch den Abschluss
(11 von 47 Wörtern)Sonstige Völkerrechtssubjekte
»Stabilisierte De-facto-Regime« nennt man Gebilde, die Staaten ähnlich sind, aber international nicht als solche anerkannt werden, weil sie nicht alle Merkmale eines Staates aufweisen. Ihnen fehlen bestimmte Rechte, die Staaten
(30 von 211 Wörtern)Einteilungen
Häufig werden Völkerrechtssubjekte in »geborene« und »gekorene« (= ausgewählte) eingeteilt. Geborene sind solche,
(13 von 85 Wörtern)Mitwirkende
Quellenangabe
Brockhaus,
Völkerrechtssubjekt.
http://brockhaus.at/ecs/julex/article/völkerrechtssubjekt