Als Völkerstrafrecht bezeichnet man die Rechtsnormen, die die Strafbarkeit von Einzelpersonen

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Straftatbestände des Völkerstrafrechts

Straftatbestände des Völkerstrafrechts sind heute nach dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (siehe Gerichtshöfe unten): 1. Völkermord, 2. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 3. Kriegsverbrechen und 4. das Verbrechen der Aggression.

Völkermord besteht darin, dass bestimmte Handlungen

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Geschichte

Die Geschichte des modernen Völkerstrafrechts begann 1945 mit den Nürnberger Prozessen nach dem Zweiten

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Gerichtshöfe im Bereich des Völkerstrafrechts

Für die Entwicklung des Völkerstrafrechts wichtig waren zwei Gerichtshöfe, die von den Vereinten Nationen aufgrund von Kapitel VII der UN-Charta geschaffen wurden: 

Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien hatte seinen Sitz in Den Haag (Niederlande) und existierte von 1993 bis 2017 (ein letztes Berufungsurteil

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Übernahme von Völkerstrafrecht in nationales Recht

Einige Staaten haben Tatbestände des Völkerstrafrechts in ihr nationales Strafrecht aufgenommen. Deutschland hat

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Völkerstrafrecht. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/völkerstrafrecht