Völkerstrafrecht
Als Völkerstrafrecht bezeichnet man die Rechtsnormen, die die Strafbarkeit von Einzelpersonen
(11 von 36 Wörtern)Straftatbestände des Völkerstrafrechts
Straftatbestände des Völkerstrafrechts sind heute nach dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (siehe Gerichtshöfe unten): 1. Völkermord, 2. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 3. Kriegsverbrechen und 4. das Verbrechen der Aggression.
Völkermord besteht darin, dass bestimmte Handlungen
(35 von 216 Wörtern)Geschichte
Die Geschichte des modernen Völkerstrafrechts begann 1945 mit den Nürnberger Prozessen nach dem Zweiten
(14 von 98 Wörtern)Gerichtshöfe im Bereich des Völkerstrafrechts
Für die Entwicklung des Völkerstrafrechts wichtig waren zwei Gerichtshöfe, die von den Vereinten Nationen aufgrund von Kapitel VII der UN-Charta geschaffen wurden:
Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien hatte seinen Sitz in Den Haag (Niederlande) und existierte von 1993 bis 2017 (ein letztes Berufungsurteil
(46 von 318 Wörtern)Übernahme von Völkerstrafrecht in nationales Recht
Einige Staaten haben Tatbestände des Völkerstrafrechts in ihr nationales Strafrecht aufgenommen. Deutschland hat
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