Kriegsrecht
Als Kriegsrecht werden Rechtsnormen bezeichnet, die den Kriegsfall regeln. Zu unterscheiden
(11 von 22 Wörtern)Kriegsrecht als Teil des Staatsrechts
Im Krieg gelten andere Gesetze als zu Friedenszeiten. Dies gilt sowohl im übertragenen Sinn als auch ganz konkret auf
(19 von 135 Wörtern)Kriegsrecht im Völkerrecht
Neben dem Kriegsrecht einzelner Staaten gibt es das Kriegsrecht als Teil
(11 von 55 Wörtern)Das Recht, Krieg zu führen
Einen Krieg zu führen ist durch Artikel 51 der UN-Charta grundsätzlich verboten. Lediglich zwei Ausnahmen gibt es vom universellen Gewaltverbot:
- Der UN-Sicherheitsrat kann Staaten ermächtigen, gegen einen »Friedensbrecher« vorzugehen – also gegen
Das Recht im Krieg
Das Recht im Krieg (lat. ius in bello) umfasst die völkerrechtlichen Regelungen, die im Kriegsgebiet selbst gelten. Dabei geht es vor allem darum, der Gewaltanwendung Grenzen zu setzen – sowohl durch Bestimmungen über Kampfhandlungen als auch durch Regelungen zum Schutz der Zivilbevölkerung.
Das Kriegsrecht verbietet zum
(46 von 321 Wörtern)Geschichte
Schon seit der Antike befassten sich Philosophen und Rechtsgelehrte mit der Frage, ob und unter welchen Bedingungen ein Krieg gerechtfertigt wäre (u. a. Marcus Tullius Cicero, Augustinus von Hippo).
Die Kriegsführung selbst war jedoch lange Zeit weitgehend rechtsfrei und allerhöchstens durch unverbindliche Gebräuche geregelt. Das
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