Das Recht im Krieg (lat. ius in bello) umfasst die völkerrechtlichen Regelungen, die im Kriegsgebiet selbst gelten. Dabei geht es vor allem darum, der Gewaltanwendung Grenzen zu setzen – sowohl durch Bestimmungen über Kampfhandlungen als auch durch Regelungen zum Schutz der Zivilbevölkerung.

Das Kriegsrecht verbietet zum

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Quellenangabe
Brockhaus, Das Recht im Krieg. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/kriegsrecht-staatsrecht/kriegsrecht-im-völkerrecht/das-recht-im-krieg