Neben dem Kriegsrecht einzelner Staaten gibt es das Kriegsrecht als Teil

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Das Recht, Krieg zu führen

Einen Krieg zu führen ist durch Artikel 51 der UN-Charta grundsätzlich verboten. Lediglich zwei Ausnahmen gibt es vom universellen Gewaltverbot:

  1. Der UN-Sicherheitsrat kann Staaten ermächtigen, gegen einen »Friedensbrecher« vorzugehen – also gegen
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Das Recht im Krieg

Das Recht im Krieg (lat. ius in bello) umfasst die völkerrechtlichen Regelungen, die im Kriegsgebiet selbst gelten. Dabei geht es vor allem darum, der Gewaltanwendung Grenzen zu setzen – sowohl durch Bestimmungen über Kampfhandlungen als auch durch Regelungen zum Schutz der Zivilbevölkerung.

Das Kriegsrecht verbietet zum

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Quellenangabe
Brockhaus, Kriegsrecht im Völkerrecht. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/kriegsrecht-staatsrecht/kriegsrecht-im-völkerrecht