Einen Krieg zu führen ist durch Artikel 51 der UN-Charta grundsätzlich verboten. Lediglich zwei Ausnahmen gibt es vom universellen Gewaltverbot:

  1. Der UN-Sicherheitsrat kann Staaten ermächtigen, gegen einen »Friedensbrecher« vorzugehen – also gegen
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Quellenangabe
Brockhaus, Das Recht, Krieg zu führen. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/kriegsrecht-staatsrecht/kriegsrecht-im-völkerrecht/das-recht-krieg-zu-fuhren