Im Krieg gelten andere Gesetze als zu Friedenszeiten. Dies gilt sowohl im übertragenen Sinn als auch ganz konkret auf

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Quellenangabe
Brockhaus, Kriegsrecht als Teil des Staatsrechts. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/kriegsrecht-staatsrecht/kriegsrecht-als-teil-des-staatsrechts