Abfindung, Abgeltung, meist einmalige Leistung, durch die ein Rechtsanspruch unter Ausschluss weiterer Forderungen endgültig abgegolten wird. Im Privatrecht können Abfindungen z. B. an die Stelle einer Rente als Schadensersatz für Gesundheitsbeschädigungen und Ähnliches (§ 843 BGB) oder von Unterhaltsleistungen treten.

Im Arbeitsrecht werden Abfindungen v. a. nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages gezahlt (Sperrzeit). Sie sind ferner bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil nach §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz (Abkürzung KSchG) vorgesehen und können im Sozialplan vereinbart werden.

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Quellenangabe
Brockhaus, Abfindung (Privatrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/abfindung-privatrecht