Abschreibung, Betriebswirtschaftslehre: die Herabsetzung des Wertes eines Vermögensgegenstandes (z. B. Gebäude, Maschinen) in der Vermögensrechnung (Bilanz); der Herabsetzungsbetrag wird in der Erfolgs- beziehungsweise Kostenrechnung als Aufwand beziehungsweise Kostengröße gewinnmindernd verrechnet.

Aufgaben: Zur Ermittlung des Periodengewinns muss für alle Güter, die nicht in einer Periode im Produktionsprozess verbraucht, sondern über mehrere hinweg genutzt werden, die technische und wirtschaftliche Wertminderung in jeder Periode erfasst und als Aufwand oder Kosten verrechnet werden. Gleichzeitig dient die Abschreibung der korrekten Erfassung des Vermögensbestandes. Weiterhin haben Abschreibungen

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Werke

Weiterführende Literatur:

U. Breidert: Grundsätze ordnungsmäßiger Abschreibung auf abnutzbare Anlagegegenstände (1994);
M. Frank:
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Quellenangabe
Brockhaus, Abschreibung (Betriebswirtschaftslehre). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/abschreibung-betriebswirtschaftslehre