Bilanz [italienisch »Gleichgewicht der Waage«, zu lateinisch bilanx »zwei Waagschalen habend«]

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Bilanzzwecke und Bilanzarten

Die Bilanz soll Gläubigern, Kapitaleignern, Arbeitnehmern und Staat zur Orientierung über die Vermögens-, Finanz- und (im Zusammenhang mit der Gewinn-und-Verlust-Rechnung) Ertragslage des Unternehmens dienen. Neben gesetzlich vorgeschriebenen oder vertraglich (z. B. mit einer

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Bilanztheorien

Bilanzauffassungen (Theorien des Jahresabschlusses) sollen zum einen den Wesensgehalt des Jahresabschlusses erklären, z. B. den Zusammenhang von Bestandsrechnung (Bilanz im engeren Sinn) und Erfolgsrechnung (GuV), und zum anderen, ausgehend von bestimmten Jahresabschlusszielen, Empfehlungen für die Gestaltung ableiten (Formulierung von Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsregeln).

Nach der

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Bilanzaufbau und Bilanzierung

In Deutschland gelten für die Aufstellung des Jahresabschlusses drei Regelwerke: 1) Handelsrecht (§§ 238 ff. HGB), 2) Steuerrecht (insbesondere §§ 4–7 EStG), 3) International Financial Reporting Standards (IFRS). Für die Aufstellung der handelsrechtlichen Bilanz des Kaufmanns gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). In ihnen kommen die formalen (Grundsätze der Dokumentation) und materiellen (Grundsätze der Rechenschaft) betriebswirtschaftlichen Normen zum Ausdruck. Wichtige materielle Grundsätze für die Bilanz (Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung) sind:

  • Richtigkeit und Willkürfreiheit im Sinne von Nachprüfbarkeit und Korrektheit (Bilanzwahrheit),
  • eindeutige und sachlich zutreffende Bezeichnung der
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Bilanzanalyse und Bilanzpolitik

Während unter Bilanzanalyse die vorwiegend externe systematische Untersuchung von Jahresabschlüssen (Bilanz und GuV) und Geschäftsberichten verstanden wird mit dem Ziel, Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu gewinnen, umfasst die Bilanzpolitik die bedachte Gestaltung des Jahresabschlusses im Rahmen der rechtlich zugelassenen Möglichkeiten durch das bilanzierende Unternehmen. Wichtige Ziele der Bilanzpolitik sind: positive Darstellung der Unternehmensleistung (z. B. im Hinblick auf Entscheidungen der Kreditgeber

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Werke

Weiterführende Literatur:

F. Schmidt: Die organische Tageswertbilanz (31929; Nachdruck 1969);
W. Le Coutre: Grundzüge
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Quellenangabe
Brockhaus, Bilanz. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bilanz