Bilanzaufbau und Bilanzierung
In Deutschland gelten für die Aufstellung des Jahresabschlusses drei Regelwerke: 1) Handelsrecht (§§ 238 ff. HGB), 2) Steuerrecht (insbesondere §§ 4–7 EStG), 3) International Financial Reporting Standards (IFRS). Für die Aufstellung der handelsrechtlichen Bilanz des Kaufmanns gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). In ihnen kommen die formalen (Grundsätze der Dokumentation) und materiellen (Grundsätze der Rechenschaft) betriebswirtschaftlichen Normen zum Ausdruck. Wichtige materielle Grundsätze für die Bilanz (Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung) sind:
- Richtigkeit und Willkürfreiheit im Sinne von Nachprüfbarkeit und Korrektheit (Bilanzwahrheit),
- eindeutige und sachlich zutreffende Bezeichnung der
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Quellenangabe
Brockhaus,
Bilanzaufbau und Bilanzierung.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bilanz/bilanzaufbau-und-bilanzierung