Acht [althochdeutsch ahta »Verfolgung«], Ächtung, im weiteren Sinn der schon bei Naturvölkern vorkommende Ausschluss aus der Gemeinschaft, besonders bei schweren Rechtsbrüchen; im engeren Sinn die mittelalterlichen, allen germanischen Rechten bekannte Form der »Friedlosigkeit«. Durch Gerichtsspruch wurde der Rechtsbrecher

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Quellenangabe
Brockhaus, Acht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/acht-20