Adoption [lateinisch] die, -/-en, auch Annahme als Kind, Kindesannahme Annahme an Kindes statt, Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses ohne Rücksicht auf natürliche Abstammung.

Das Recht der Annahme als Kind wurde in der Bundesrepublik Deutschland durch das Adoptionsgesetz vom 2. 7. 1976 grundlegend reformiert; dadurch wurden die §§ 1741–1772 BGB zum 1. 1. 1977 neu gefasst. Das gleichzeitig erlassene Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind in der Fassung vom 22. 12. 2001 regelt die Adoptionsvermittlung, die allein den Jugendämtern, bestimmten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege

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Quellenangabe
Brockhaus, Adoption. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/adoption