Bei Gründung der EG im Jahr 1957 wurde beschlossen, dass der gemeinsame Markt auch die Landwirtschaft und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen umfasst und eine gemeinsame Politik auf dem Gebiet der Landwirtschaft eingeführt wird. Damit war eine Harmonisierung der bestehenden nationalen Interventionssysteme und der unterschiedlichen Agrarpreisniveaus der Mitgliedsstaaten in Angriff zu nehmen. Als Ziele der Agrarpolitik wurden im Artikel 33 des EG-Vertrages benannt:

  • Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität,
  • Sicherung der Lebenshaltung der Landwirte durch Einkommenssteigerung,
  • Stabilisierung der Märkte,
  • Sicherung der Versorgung mit
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Quellenangabe
Brockhaus, Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/agrarpolitik/gemeinsame-agrarpolitik-der-eu-gap