Agrarpolitik, die Gesamtheit der Maßnahmen, die der Staat und mit hoheitlichen Aufgaben betraute Institutionen zur Erreichung

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Rolle der Agrarpolitik bei der Entwicklung von Industriestaaten

Die wirtschaftliche Entwicklung zu einem industrialisierten Land ist anfänglich durch eine rasch zunehmende Nachfrage nach Agrarprodukten als Folge des starken Bevölkerungswachstums und zunehmender Einkommen gekennzeichnet. Mit Ausnahme von Nordamerika und Ozeanien musste die Produktionssteigerung durch Intensitätssteigerung erfolgen, da kaum noch Landreserven zur Verfügung standen. Am Beginn der wirtschaftlichen Entwicklung ist außerdem die von einer expandierenden Landwirtschaft

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Agrarpolitik in entwickelten Volkswirtschaften

Die Agrarpolitik in entwickelten Volkswirtschaften mit einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung soll den unvermeidlichen Anpassungsprozess beeinflussen und seine sozialen Auswirkungen mildern. Häufig werden auch die Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung

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Agrarpolitik in Ländern der Dritten Welt

Die Rahmenbedingungen, die die Agrarpolitik in Ländern der Dritten Welt im Vergleich zu den Industrieländern zu berücksichtigen hat, unterscheiden sich u. a. in folgenden Punkten:

  • Die wirtschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft, gemessen an ihrem Anteil am Sozialprodukt und an Beschäftigten, ist wesentlich größer als in den Industrieländern.
  • Die Bevölkerung wächst viel schneller. Dies bewirkt einen wachsenden zusätzlichen Bedarf an Nahrung und an Arbeitsplätzen.
  • Es herrschen vielfach Armut, Hunger und Unterernährung, weil die Produktivität
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Agrarpolitik im Sozialismus

In der Agrarpolitik verfolgten die sozialistischen Länder das Ziel, im Rahmen einer Planwirtschaft die Sozialisierung der Landwirtschaft herbei- oder fortzuführen (Agrarsozialismus, Agrarkommunismus). Die als fortschrittlich geltende industrielle Produktion und Arbeitsorganisation sollten mithilfe großbetrieblicher Organisation auch in der Landwirtschaft erreicht und dadurch die Unterschiede zwischen Stadt und Land in Lebensweise und -standard überwunden werden. In den sozialistischen Ländern setzte der Staat die landwirtschaftlichen Erzeuger- und Verbraucherpreise administrativ fest; hinsichtlich der Versorgung mit Betriebsmitteln besaß er ebenso wie für Absatz und Verarbeitung

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Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP)

Bei Gründung der EG im Jahr 1957 wurde beschlossen, dass der gemeinsame Markt auch die Landwirtschaft und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen umfasst und eine gemeinsame Politik auf dem Gebiet der Landwirtschaft eingeführt wird. Damit war eine Harmonisierung der bestehenden nationalen Interventionssysteme und der unterschiedlichen Agrarpreisniveaus der Mitgliedsstaaten in Angriff zu nehmen. Als Ziele der Agrarpolitik wurden im Artikel 33 des EG-Vertrages benannt:

  • Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität,
  • Sicherung der Lebenshaltung der Landwirte durch Einkommenssteigerung,
  • Stabilisierung der Märkte,
  • Sicherung der Versorgung mit
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Werke

Weiterführende Literatur:

M. Tracy: Government and agriculture in Western Europe. 1880–1988 (New York u. a. 31989);
H. Gollnick u. a.: Die Landwirtschaft in der
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Quellenangabe
Brockhaus, Agrarpolitik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/agrarpolitik