Planwirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft, Wirtschaftsordnung, in der die Wirtschaftsprozesse (Produktion, Investitionstätigkeit und Güterkonsum) von einer zentralen Instanz entsprechend allgemeinen Zielvorgaben der staatlichen Führung mithilfe gesamtwirtschaftlicher Pläne gesteuert werden.

Der Marktmechanismus (Preismechanismus) als zentrales Steuerungsinstrument einer Marktwirtschaft wird weitgehend durch einen hierarchisch gegliederten, bürokratischen Lenkungsapparat ersetzt, der seine Entscheidungen mittels verbindlicher Direktiven durchsetzt. Die mittelfristige Wirtschaftsplanung (etwa 5 Jahre) ist in der Regel als Ausführung einer längerfristigen Perspektivplanung (über 10 Jahre) konzipiert, die umfassendere gesellschaftliche Ziele setzt. Strikt zentralistische Planwirtschaften sind vom Weltmarkt durch

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Werke

Weiterführende Literatur:

H. Leipold: Wirtschafts- u. Gesellschaftssysteme im Vergleich (51988);
J. Drzymalla:
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Quellenangabe
Brockhaus, Planwirtschaft. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/planwirtschaft