Akti|engesellschaft, Abkürzung AG, A.G., A.-G., eine handelsrechtliche Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter (Aktionäre) an ihr mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind. Für ihre Verbindlichkeiten haftet die AG ihren Gläubigern nur mit dem Gesellschaftsvermögen, d. h., eine persönliche Haftung der Gesellschafter ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Regelung ist in der Regel auf große Unternehmen mit einer erheblichen Zahl von Aktionären zugeschnitten. Das deutsche Aktiengesetz vom 6. 9. 1965 wurde jedoch durch das Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung

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Geschichte

Die AG ist aus den staatlich konzessionierten, mit Hoheitsrechten ausgestatteten großen Handelskompanien hervorgegangen, die die westeuropäischen Länder (besonders England, Frankreich, die Niederlande) zur Erschließung ihrer Kolonien errichteten. Im 18. Jahrhundert bediente sich auch das Bank- und Versicherungsgewerbe zunehmend dieser Gesellschaftsform. Im 19. Jahrhundert war die

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Werke

Weiterführende Literatur:

R. Nirk u. a.: Handbuch der Aktiengesellschaft (31994);
M. Heidinger: Aktiengesetz
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Quellenangabe
Brockhaus, Aktiengesellschaft. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/aktiengesellschaft