Altschulden, Schulden, die vor einem »kritischen« Zeitpunkt entstanden sind und die für den jetzigen Schuldner seinerzeit keinen Mittelzufluss gebracht hatten. In der deutschen Schuldenstatistik wird der Begriff Altschulden für drei verschiedene, aus unterschiedlichen Zeiträumen stammende Formen verwendet:

  1. die aus der Auslandsverschuldung des Deutschen Reiches herrührenden Verbindlichkeiten gemäß Londoner Schuldenabkommen von 1953 (Reichsschulden),
  2. die mit der Einführung der DM (1948) geschaffenen Ausgleichsforderungen gegenüber der öffentlichen Hand. Die noch in der Bilanz der Deutschen Bundesbank bestehenden Altschulden mussten nach den Regeln der
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Quellenangabe
Brockhaus, Altschulden. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/altschulden