Amtshilfe, jeder Beistand, den eine Behörde auf Ersuchen einer anderen leistet, um dieser die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Von der Amtshilfe ist begrifflich die Rechtshilfe (durch die Gerichte sowie im internationalen

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Quellenangabe
Brockhaus, Amtshilfe. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/amtshilfe