Anfechtung, Zivilrecht: die (im Prinzip rückwirkende) Beseitigung der Rechtsfolgen einer Willenserklärung oder eines zunächst gültigen Rechtsverhältnisses wegen Irrtums (§ 119 BGB), falscher Übermittlung einer Willenserklärung (§ 120

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Quellenangabe
Brockhaus, Anfechtung (Zivilrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/anfechtung-zivilrecht