Arbeitgeberanteil
Arbeitgeberanteil, Beitragsanteil des Arbeitgebers zur Sozialversicherung eines Arbeitnehmers. In der Renten- und Pflegeversicherung betragen der Arbeitgeberanteil und der Arbeitnehmeranteil jeweils 50 % des Beitrages. Nach der gesetzlichen Regelung für die Pflegeversicherung (§ 58
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Quellenangabe
Brockhaus,
Arbeitgeberanteil.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/arbeitgeberanteil