Arbeitgeberanteil, Beitragsanteil des Arbeitgebers zur Sozialversicherung eines Arbeitnehmers. In der Renten- und Pflegeversicherung betragen der Arbeitgeberanteil und der Arbeitnehmeranteil jeweils 50 % des Beitrages. Nach der gesetzlichen Regelung für die Pflegeversicherung (§ 58

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Quellenangabe
Brockhaus, Arbeitgeberanteil. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/arbeitgeberanteil