Arrest [mittellateinisch »Verhaftung«] der, -(e)s/-e, Beschlagnahme von Sachen, Haft von Personen. Zivilprozess: Mittel zur Sicherung der künftigen Vollstreckung von Geldforderungen oder solcher Ansprüche, die in Geldforderungen übergehen können. Der Arrest ist gleich der einstweiligen Verfügung ein Institut, das einen Rechtszustand lediglich vorläufig

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Quellenangabe
Brockhaus, Arrest (Zivilprozess). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/arrest-zivilprozess