Der Mann als Haupt der Familie war der Frau gegenüber bevorrechtigt; bei bestimmten Vergehen konnte er sie töten. Ehen wurden wie Kaufgeschäfte abgeschlossen. Die Frau trat in die Sippe des Mannes ein und wurde auch nach dessen Tod nicht aus ihr entlassen, sondern mit dem Bruder oder Vater ihres Ehemannes verheiratet (Leviratsehe). War der Mann in Kriegsgefangenschaft geraten, so musste die Ehefrau seine Rückkehr abwarten, nur in Ausnahmefällen gab es Beschränkungen der Wartefrist auf fünf oder

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Quellenangabe
Brockhaus, Gesellschaft. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/assyrische-kultur/gesellschaft