Die Schweiz gewährt politisch verfolgten Ausländern aufgrund des inzwischen mehrfach geänderten Asylgesetzes vom 26. 6. 1998 Schutz. Die Schweiz kennt kein verfassungsrechtlich gewährleistetes Asylrecht; nach Artikel 25 Bundesverfassung genießen jedoch Flüchtlinge Schutz vor einer Abschiebung in das sie verfolgende Herkunftsland oder

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Quellenangabe
Brockhaus, Das Asylrecht in der Schweiz. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/asyl/das-asylrecht-in-der-schweiz