Grundlagen: Das Grundgesetz gewährt als eine von wenigen Verfassungen der Welt unter bestimmten Voraussetzungen jedem politisch Verfolgten einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Asyl (Artikel 16  a GG) und zieht damit die historischen Lehren aus der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft (1933–45). Als politisch Verfolgter gilt jeder, der wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib oder Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt ist oder solche Verfolgungsmaßnahmen begründet befürchtet.

Das Asylrecht des Grundgesetzes

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Quellenangabe
Brockhaus, Das Asylrecht in Deutschland. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/asyl/das-asylrecht-in-deutschland