Im Völkerrecht unterscheidet man zwischen territorialem und diplomatischem Asyl. Unter territorialem Asyl versteht man die Gewährung von Zuflucht auf dem (eigenen) Gebiet des Aufenthaltsstaates. Diplomatisches oder extraterritoriales Asyl liegt dann vor, wenn ein Staat seine Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) verfolgten Personen zu Asylzwecken öffnet.

Territoriales Asyl: Nach allgemeinem Völkerrecht gibt es kein Recht eines aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verfolgten Individuums auf Zuflucht in einem Staat seiner Wahl. Das Völkerrecht garantiert lediglich die Befugnis der Staaten, Verfolgten territoriales Asyl zu gewähren.

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Quellenangabe
Brockhaus, Völkerrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/asyl/völkerrecht