Die Verfassung vom 17.5.1984 (in Kraft seit 1.1.1987) sieht als gesetzgebendes Organ den Landrat vor, dessen 90 Mitglieder im Verhältniswahlverfahren für

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/basel-landschaft/recht