Begnadigung, Aufhebung von Wirkungen der rechtskräftigen Entscheidungen der Straf- und Disziplinargerichte durch Verfügung der Staatsgewalt. Die Begnadigung ist ein Gnadenerweis im Einzelfall im Unterschied zur Amnestie oder Abolition. Durch

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Quellenangabe
Brockhaus, Begnadigung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/begnadigung