Berufsausbildungsbeihilfe, Leistung der Arbeitsverwaltung zur Förderung einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn a)

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Quellenangabe
Brockhaus, Berufsausbildungsbeihilfe. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/berufsausbildungsbeihilfe