Berufskrankheiten, früher Gewerbekrankheiten, Erkrankungen, die durch Arbeitsweise, Arbeitsverfahren oder zu verarbeitende Stoffe in Ausübung einer gegen Unfall versicherten Arbeit entstehen und nach § 9 Absatz 1 SGB VII als solche bezeichnet werden und in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen sind. Auf der Grundlage der Reichsversicherungsordnung wurden bereits 1925 in Deutschland die Berufskrankheiten den Arbeitsunfällen versicherungsrechtlich gleichgestellt. Sie sind anzeigepflichtig und werden durch die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt. Versicherte haben Anspruch auf Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der

(78 von 557 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Werke

Weiterführende Literatur:

G. Leder, R. Skiba:Taschenbuch Arbeitssicherheit (2011);
E. Bamberg,
(10 von 43 Wörtern)

Quellenangabe
Brockhaus, Berufskrankheiten. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/berufskrankheiten