Beschlagnahme, Recht: die zwangsweise Sicherstellung einer Sache zum Schutz öffentlicher oder privater Belange.

Im Zivilrecht geschieht die Beschlagnahme zur Sicherung privater Rechte durch Pfändung, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung oder im Insolvenzverfahren.

Im Strafverfahren (§§ 94 ff. StPO) erfolgt die Beschlagnahme, um Gegenstände, die als Beweismittel im Rahmen der Untersuchung einer Straftat bedeutsam sein können oder dem

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Quellenangabe
Brockhaus, Beschlagnahme (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/beschlagnahme-recht