Pfändung, im Zivilprozess eine hoheitliche Rechtshandlung, durch die zur Sicherung und in der Regel zur späteren Befriedigung eines oder mehrerer Gläubiger wegen einer Geldforderung dem Schuldner der Besitz oder die Verfügungsmacht über einen Gegenstand (Sache oder Recht) entzogen wird. Regelmäßig erfolgt die Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners. Sie setzt einen Antrag des Gläubigers sowie eine vollstreckbare Ausfertigung eines Vollstreckungstitels (v. a. Urteil, vollstreckbare Urkunde)

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Quellenangabe
Brockhaus, Pfändung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/pfändung