Besitz, die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache (§§ 854–872 BGB), im Unterschied zum Eigentum als der rechtlichen Zuordnung. »Wer hat die Sache?« ist deshalb die Frage nach dem Besitz, »Wem gehört sie?« die nach dem Eigentum. Besitz und Eigentum fallen oft zusammen, Eigentum kann ohne Besitz und Besitz ohne Eigentum existieren. Allerdings begründet der Besitz zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache die Vermutung, dass er Eigentümer der Sache ist. Diese Eigentumsvermutung ist jedoch widerlegbar und gilt ohnehin nicht einem

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Quellenangabe
Brockhaus, Besitz. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/besitz