Beutekunst, Bezeichnung für Kulturgüter (u. a. Werke der bildenden und der angewandten Kunst, Bibliotheks- und Archivgut),

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Historische Dimensionen

Das Erbeuten von Kulturgütern gehörte seit alters zu kriegerischen Konflikten. Bereits die Antike kannte die psychische Schädigung des Gegners durch Wegnahme beziehungsweise Inbesitznahme fremden Kulturgutes. Besonders begehrt waren Bibliotheken. So ließ L. C. Sulla nach der Eroberung Athens 86 v. Chr. die Privatbibliothek von Aristoteles nach Rom bringen. Der Bibliothek des Lucullus lagen Feldzüge durch Kleinasien zugrunde. Mit den »Mitnahmen« der Buchbestände sollte eine

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Kunstraub des nationalsozialistischen Deutschland

Ihre Pervertierung erlebte die Vorstellung von der nationalen Herkunft der Kunst während des »Dritten Reichs«. Deutsche Wissenschaftler erstellten teils freiwillig, teils auf Befehl Listen von Kunstwerken, Büchern und Handschriften aus anderen Ländern, die nach Deutschland verbracht werden sollten, da sie von deutschen Künstlern bzw. Autoren geschaffen, oder seit 1764 von früheren Kriegsgegnern aus Deutschland entfernt worden waren. Das Hauptinteresse

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Kunstraub der Sowjetunion

Während des Zweiten Weltkriegs: Anders als im Westen gestaltete sich die Situation im Osten Europas. Als Reaktion auf den Überfall Deutschlands auf die Sowjetunion gründete man im November 1942 die »Staatliche Sonderkommission zur Registrierung und Untersuchung der Verbrechen und Zerstörungen durch die faschistische deutsche Besatzungsmacht und deren Verbündete, begangen an Bürgern, Kolchosen, öffentlichen Einrichtungen, Staatsbetrieben und Organen der UdSSR«. Kunsthistoriker und Museumsleute wurden beauftragt, die sowjetischen Verluste an Kulturgütern zu erfassen und Kunstwerke aus deutschen, österreichischen, ungarischen, rumänischen und italienischen

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Fazit

Über siebzig Jahre nach Kriegsende ist Beutekunst noch immer Gegenstand bilateraler Beziehungen und Verhandlungen. Die Schwierigkeit, auf politischem Parkett mit diesem Phänomen umzugehen, drückt sich u. a. im offiziellen

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Juristische und völkerrechtliche Aspekte

Juristische Grundlagen:Im Rahmen bewaffneter Auseinandersetzungen (im Gegensatz zum nationalen und internationalen Kulturgüterschutz in Friedenszeiten) waren Kulturgüter seit der Antike bis ins 18. Jahrhundert hinein Gegenstand eines allgemeinen Beuterechts des jeweiligen Siegers. Seit Mitte des 18. Jahrhunderts bestimmt sich der Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Auseinandersetzungen, da es sich in der Regel um staatlich veranlasste Beschlagnahmen und Verbringungen handelt, primär nach dem Völkerrecht. Da aber auch die unberechtigte Wegnahme durch Privatpersonen oder Mitglieder des besetzenden Militärs (so geschehen im Fall des Quedlinburger

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Aktuelle Entwicklungen

Dass es bedauerlicherweise unabhängig von den internationalen rechtlichen Kriegsbeuteverboten immer wieder zur unrechtmäßigen Verbringung von Kulturgütern anlässlich bewaffneter Auseinandersetzungen kommt, zeigen neben dem Zweiten Weltkrieg auch Beispiele aus jüngerer Zeit. So stieg während der Kriege im Irak (1991

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Literatur

W. I. Farmer, Die Bewahrer des Erbes. Das Schicksal deutscher Kulturgüter am Ende des Zweiten
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Quellenangabe
Brockhaus, Beutekunst. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/beutekunst