Juristische Grundlagen:Im Rahmen bewaffneter Auseinandersetzungen (im Gegensatz zum nationalen und internationalen Kulturgüterschutz in Friedenszeiten) waren Kulturgüter seit der Antike bis ins 18. Jahrhundert hinein Gegenstand eines allgemeinen Beuterechts des jeweiligen Siegers. Seit Mitte des 18. Jahrhunderts bestimmt sich der Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Auseinandersetzungen, da es sich in der Regel um staatlich veranlasste Beschlagnahmen und Verbringungen handelt, primär nach dem Völkerrecht. Da aber auch die unberechtigte Wegnahme durch Privatpersonen oder Mitglieder des besetzenden Militärs (so geschehen im Fall des Quedlinburger

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Quellenangabe
Brockhaus, Juristische und völkerrechtliche Aspekte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/beutekunst/juristische-und-völkerrechtliche-aspekte