Beweis, Recht: die Erkenntnis, die dazu bestimmt ist, das Gericht von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsache zu überzeugen.

Im Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess sowie in Verfahren, die dem Verhandlungsgrundsatz folgen, muss Beweis erhoben werden, wenn eine Tatsachenbehauptung für den Ausgang des Rechtsstreits erheblich und beweisbedürftig ist, d. h., wenn sie vom Gegner bestritten wird (z. B. wenn der Kläger behauptet, der Beklagte habe den Unfall durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht, und der Beklagte die Geschwindigkeitsüberschreitung bestreitet). Das Verfahren, durch das innerhalb des Prozesses

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Quellenangabe
Brockhaus, Beweis (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/beweis-recht